Biene sticht Gentechnik-Giganten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich mit dem wegweisenden Urteil vom 6. September 2011 klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Auch Lebensmittel mit minimalen Spuren von Gentechnik sind Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden.
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http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/news.gen.17/index.html
http://www.gruene-bundestag.de/cms/agrogentechnik/dok/389/389835.grosser_erfolg_fuer_imker.html
Europäischer Gerichtshof fällt wichtiges Urteil zur Gentechnik
Auch Lebensmittel mit minimalen Gentechnik-Spuren sind „gentechnisch veränderte“ Lebensmittel im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen nicht ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung in den Verkehr gebracht werden. Dieses Urteil fällte vor einer Stunde der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem jahrelangen Rechtsstreit, den das „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik“ zusammen mit einem betroffenen Imker aus Bayern initiiert hat.
Weiterlesen: http://www.extremnews.com/nachrichten/ernaehrung/a5d01399964e279


Ökolandbau versus Agrarindustrie « Wissenschaft3000 said,
20. Mai 2012 @ 12:50 am
[…] https://giftfrei.wordpress.com/2011/09/08/eugh-urteil-zu-gunsten-imkerei-und-einschrankung-bei-gvos/ […]