EUGH – Urteil zu Gunsten Imkerei und Einschränkung bei GVOs

Biene sticht Gentechnik-Giganten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich mit dem wegweisenden Urteil vom 6. September 2011 klar auf die Seite der Verbraucher – und der Imker. Auch Lebensmittel mit minimalen Spuren von Gentechnik sind Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Organismen im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung nicht in den Verkehr gebracht werden.
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http://www.bienen-gentechnik.de/gen/gen.news/news.gen.17/index.html

http://www.presseportal.de/pm/68302/2107838/eugh-urteil-zugunsten-imkerei-europaeischer-gerichtshof-faellt-wichtiges-urteil-zur-gentechnik

http://www.gruene-bundestag.de/cms/agrogentechnik/dok/389/389835.grosser_erfolg_fuer_imker.html

Europäischer Gerichtshof fällt wichtiges Urteil zur Gentechnik

Auch Lebensmittel mit minimalen Gentechnik-Spuren sind „gentechnisch veränderte“ Lebensmittel im Sinne des europäischen Gentechnikrechts und dürfen nicht ohne besondere Zulassung und Sicherheitsprüfung in den Verkehr gebracht werden. Dieses Urteil fällte vor einer Stunde der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem jahrelangen Rechtsstreit, den das „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik“ zusammen mit einem betroffenen Imker aus Bayern initiiert hat.

Weiterlesen: http://www.extremnews.com/nachrichten/ernaehrung/a5d01399964e279

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